Beim Stockwerkeigentum sind Sie Eigentümer eines Anteils an einer Wohn- oder Gewerbebaute. Dieser Eigentumsanteil berechtigt Sie zur alleinigen Benützung von bestimmten Räumen wie Wohnungen oder Büros. Die Zuteilung der Räume wird zum Zeitpunkt der Begründung des Stockwerkeigentums vorgenommen.
Auch beim Stockwerkeigentum müssen alle Handänderungen beurkundet und ins Grundbuch eingetragen werden.