Notariat Schwyz
SitemapKontaktImpressum

Grundstückgeschäfte

Grundstückgeschäfte   Alle Grundstückgeschäfte, welche öffentlich zu beurkunden sind, müssen durch das Notariat, in dessen Kreis die Grundstücke liegen, beurkundet werden. Das Notariat ist zugleich auch als Grundbuchamt tätig. Ihr Notariat steht Ihnen gerne beratend zur Seite und ist Ihnen bei der Vorbereitung und Redaktion sämtlicher Verträge behilflich. Wenden Sie sich bei Fragen oder für Auskünfte direkt an Ihr Notariat.

 

Grundstückgeschäfte

Grundstückgeschäfte   Alle Grundstückgeschäfte, welche öffentlich zu beurkunden sind, müssen durch das Notariat, in dessen Kreis die Grundstücke liegen, beurkundet werden. Das Notariat ist zugleich auch als Grundbuchamt tätig. Ihr Notariat steht Ihnen gerne beratend zur Seite und ist Ihnen bei der Vorbereitung und Redaktion sämtlicher Verträge behilflich. Wenden Sie sich bei Fragen oder für Auskünfte direkt an Ihr Notariat.

 

Unsere Adresse

Notariat Grundbuchamt Konkursamt Schwyz 
Bahnhofstrasse 3

Postfach 364

6431 Schwyz

 

Tel. 041 818 00 20
Fax 041 818 00 21

info@notariat-schwyz.ch

Notariat Grundbuchamt Konkursamt Schwyz 
Bahnhofstrasse 3

Postfach 364

6431 Schwyz

 

Tel. 041 818 00 20
Fax 041 818 00 21

info@notariat-schwyz.ch