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Stiftung

Bild Stiftungsurkunde  

Durch die Errichtung einer Stiftung können Sie einen Teil Ihres Vermögens dauernd einem gemeinnützigen oder karitativen Zweck widmen. Die Stiftung können Sie entweder bereits zu Lebzeiten errichten, oder Sie ordnen in einem Testament oder Erbvertrag an, dass die Stiftung nach Ihrem Tod errichtet wird. Wir bereiten Ihnen die Urkunde und  Handelsregisteranmeldung sowie -auf Anfrage- die Statuten vor und führen die notwendigen Beurkundungen durch.

     

 

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Durch die Errichtung einer Stiftung können Sie einen Teil Ihres Vermögens dauernd einem gemeinnützigen oder karitativen Zweck widmen. Die Stiftung können Sie entweder bereits zu Lebzeiten errichten, oder Sie ordnen in einem Testament oder Erbvertrag an, dass die Stiftung nach Ihrem Tod errichtet wird. Wir bereiten Ihnen die Urkunde und  Handelsregisteranmeldung sowie -auf Anfrage- die Statuten vor und führen die notwendigen Beurkundungen durch.

     

 

Unsere Adresse

Notariat Grundbuchamt Konkursamt Schwyz 
Bahnhofstrasse 3

Postfach 364

6431 Schwyz

 

Tel. 041 818 00 20
Fax 041 818 00 21

info@notariat-schwyz.ch

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